Rechtsanwalt Lars Pätzhorn
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
1. Staatsexamen an der Universität Tübingen
2. Staatsexamen in Tübingen
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Arbeitsrecht. Er vertritt Sie auch im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.
Im weiteren bearbeitet er die Fachgebiete
- Medizinrecht
- Sozialrecht und
- Reiserecht
Rechtsanwalt Pätzhorn, geboren am 27.06.1969 in Esslingen, ist in der Bundesrepublik Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen zugelassen.
Als Rechtsanwalt ist er seit September 1997 tätig.
Schwerpunkte:
arbeitsrecht
…als Arbeitnehmer
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Sie tragen sich mit der Absicht zu kündigen, haben vielleicht Fragen zur Kündigungsfrist, oder aber Sie haben Ihre Kündigung schon erhalten und wollen dagegen vorgehen? Sie tragen sich mit dem Gedanken einer Kündigungsschutzklage?
Lassen Sie sich ausführlich beraten. Hierzu bieten wir Ihnen kurzfristig einen Termin an, denn wichtig ist, dass die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden kann. Geschieht dies nicht, ist die Kündigungsschutzklage verfristet.
Abfindung
Haben Sie einen Anspruch auf eine Abfindung? Wie hoch könnte eine Abfindungssumme sein? Was sollte in einer Abfindungsvereinbarung festgehalten werden? Das Einfordern einer Abfindung verlangt Verhandlungsgeschick, profundes rechtliches Wissen, eine gute Einschätzung der Gegenseite und, vor allem, Durchsetzungskraft – dies übernehmen wir gerne für Sie.
Aufhebungsvertrag
Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Hier ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, lassen Sie sich vorab von uns beraten. Ein Aufhebungsvertrag hat weitgehende Konsequenzen, er führt u.a. zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes, dies kann unter Umständen auch Ihre Krankenversicherung in dieser Zeit entfallen lassen.
Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen diese so nicht stehen lassen? Lassen sie sich beraten, wie Sie sich am besten verhalten.
Zeugnis
Sie haben ein Zeugnis erhalten und können es nicht richtig deuten oder sind unzufrieden? Oder aber Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen ein Zeugnis? Ein qualifiziertes Zeugnis hat eine weitreichende Bedeutung für Ihre Zukunft, lassen Sie sich hierzu beraten. Sie können regelmäßig ein Zeugnis verlangen, dieser Anspruch kann auch eingeklagt werden.
…als Arbeitgeber
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Personalwesens; damit Sie sich auf den Kernbereich Ihres Unternehmens konzentrieren können. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
Arbeitsvertrag
Wir gestalten für Sie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Verschwiegenheitsklauseln, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder was sonst in Ihrem Unternehmen zu regeln ist.
Geschäftsführer
Bei einem GmbH-Geschäftsführer muss zwischen der Organstellung und dem Anstellungsvertrag klar unterschieden werden. Eine etwaige Abberufung als Geschäftsführer hat keinen Einfluss auf den Anstellungsvertrag. Wir beraten Sie sowohl im Vorfeld bei der Abfassung des Geschäftsführervertrages als auch beim Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers.
Betriebsänderung
Sie planen eine Betriebs Änderung im Sinne des Betriebs Verfassungsrechts? Wir sind mit unserer Erfahrung Ihr Ansprechpartner bei größeren Maßnahmen des Personalabbaus, bei Betriebsstillegung /Betriebsschließung, Änderungen der Betriebsorganisation.
Außerdem beraten wir Sie, welche Informations- und Beratungspflichten der Arbeitgeber bei einer geplanten Betriebsänderung hat und wie der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung zu beteiligen ist. Wir begleiten bei der Erstellung eines Sozialplans.
verkehrsrecht
Sie haben einen Verkehrsunfall mit Auto, Motorrad oder Fahrrad verursacht oder Sie sind der Geschädigte?
Wir bieten Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung und ständiger Fortbildung eine professionelle Abwicklung und umfassende Beratung. Wir bearbeiten Ihren Unfall, egal ob im Inland oder Ausland passiert, nehmen Kontakt mit allen notwendigen Versicherungen, Gutachtern oder der Polizei auf, ermitteln Ihre Ansprüche und die des Unfallgegners, prüfen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, Nutzungsausfall etc. und beraten Sie umfassend bezüglich eventueller späterer Folgeansprüche.
Ordnungswidrigkeiten
Bei allen Ordnungswidrigkeiten wie Bußgeldbescheiden, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Telefonieren etc. versuchen wir, die Konsequenzen für Sie zu minimieren. Äußern Sie sich im Zweifelsfall nicht ohne vorherige Beratung zum Vorwurf.
Verkehrsstrafrecht
Kommt es wegen Trunkenheitsfahrten, Körperverletzung, Fahrerflucht, Nötigung, Entzug Führerschein zu strafrechtlichen Verfahren, begleiten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Verkehrsverwaltungsrecht
Droht Ihnen der Führerscheinentzug oder wurde bereits eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet? Lassen Sie sich beraten, was jetzt zu tun ist.