Architektenhaftung
-
Übernimmt es ein Architekt oder Bauingenieur auf Grundlage einer funktionalen Ausschreibung für einen Generalunternehmer (GU) ein Leistungsverzeichnis und Aufmaß für die Kalkulation zu erstellen, muss der Architekt alle Leistungspositionen sowie die Mengen und Massen vollständig… weiterlesen
-
Bis vor kurzem konnte sich ein Bauüberwacher auf ein mitwirkendes Verschulden des Bauherrn nicht berufen, wenn ihm dieser fehlerhafte Pläne zur Verfügung stellte und nach diesen Plänen ein mangelhafter Bau entstand. Damit hat der Bundesgerichtshof… weiterlesen
-
Einen Fall „Unter Freunden“ musste das Oberlandesgericht Frankfurt (13 U 62/05) entscheiden: Ein Architekt wird von einer ihm auch privat bekannten Person um die Bewertung eines Grundstücks gebeten. Der Architekt übergibt eine schriftliche „Stellungnahme zum… weiterlesen
-
Der Haftungsausgleich zwischen einem Architekten und einem Bauunternehmer ist ein „Dauerbrenner“. Das Landgericht München I (Az.: 15 O 5356/07) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Bauträger beauftragt einen Architekten mit der Bauüberwachung einer Altbaumodernisierung eines… weiterlesen
-
Ein Bauherr braucht Planungssicherheit auch im Kostenbereich. Unbegrenzte Mittel stehen ihm in der Regel nicht zur Verfügung. Die Vorgabe einer konkreten Bausumme ist daher oft Gegenstand eines Architektenvertrages und die Bausummenüberschreitung regelmäßig Gegenstand von streitigen… weiterlesen
-
Ist der Architekt zur Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt, gehört die Vorbereitung der Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel eine Vertragsstrafenvereinbarung zum Kernbereich seiner Leistungspflichten.
-
In einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall vom 30.03.2004 (Az.: 23 U 65/03) ist im Jahr 1976 ein Architekt mit der Vollarchitektur eines Wohnhauses mit Garage beauftragt worden. Drei Jahre nach Fertigstellung zeigten sich Risse.