Leitungsrecht
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Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) hat für Versorgungsunternehmen zur Sicherung der am 03.10.1990 im Gebiet der früheren DDR genutzten Leitungen eine sogenannte beschränkt persönliche Dienstbarkeit begründet. Diese Grunddienstbarkeit ist bei allen betroffenen Grundstücken am 25.12.1993 entstanden, und… weiterlesen
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Die Bestellung eine Grunddienstbarkeit erfolgt im Normalfall durch einen Vertrag. Die Eintragung im Grundbuch kraft Gesetzes ist eine Ausnahme. Mit dem am 25.12.1993 in Kraft getretenen Grundbuchbereinigungsgesetz hat der Gesetzgeber eine solche Ausnahme geschaffen.
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Das Grundbuchbereinigungsgesetz begründet mit seinem Inkrafttreten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine Entschädigung. Mit Urteil vom 28.11.2003 (Az. V ZR 129/03) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Regelung verfassungsgemäß… weiterlesen