Neue Heizkostenverordnung – ab 2009 wird sparsames und ökologisches Heizen mehr belohnt

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Die 1981 in Deutschland eingeführte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom individuellen Verbrauch aufzuteilen sind. Je mehr ein Nutzer verbraucht, desto mehr muss er auch zahlen.

Dieses Verursacherprinzip entspricht zum einen dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit, zum anderen lässt es den Energieverbrauch um durchschnittlich 15 % sinken.

Die jetzige Novelle zur Heizkostenverordnung gehört zum „integrierten Energie- und Klimaprogramm“ der Bundesregierung. Sie will mehr Anreize zum Energiesparen schaffen, zum Beispiel, indem sie den Verbrauchsanteil den Kosten erhöht, die Verbrauchsanalyse umlagefähig macht und Passivhäuser begünstigt.

Auf Vermieter und Gebäudeeigentümer kommen einige Änderungen zu, hier die wichtigsten:

– Künftig gilt ein Verteilerschlüssel 30 % Grundkosten zu 70 % Verbrauchskosten, anstelle der bisher üblichen 50?50?Lösung.

– Der Eigentümer kann künftig den Verteilerschlüssel ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, wie etwa eine neue Heizungsanlage oder verbesserte Dämmwerte.

– Künftig soll das Ergebnis der Ablesung in der Regel innerhalb eines Monats den Mietern mitgeteilt werden, sofern der Nutzer die Ablesewerte nicht anderweitig abrufen kann.

– Kosten einer Verbrauchsanalyse zählen künftig zu den umlagefähigen Heizkosten.

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RA Zunft

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