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Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht zulässig. Eine solche Erledigungserklärung ist aber regelmäßig in eine wirksame Antragsrücknahme umzudeuten. Nach der Antragsrücknahme hat der Antragsteller die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu tragen. Mit seiner… weiterlesen