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Es ist mittlerweile geklärt, dass ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) nur demjenigen zusteht, der im Zeitpunkt der Begründung der Grunddienstbarkeit Eigentümer des betroffenen Grundstücks war. So haben es bereits die Oberlandesgerichte in… weiterlesen