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Durch die vollständige Bezahlung der Schlussrechnung des Architekten gibt der Auftraggeber zu erkennen, dass er die Architektenleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ansieht und dadurch konkludent (stillschweigend) die Abnahme des Architektenwerks erklärt. Die Frage nach… weiterlesen