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Der Auftraggeber bei einem Bauvertrag ist nicht daran gehindert, die von einem Auftragnehmer in einem Aufmaß einseitig ermittelten Massen zu bestreiten, auch wenn er zuvor in der Schlussrechnung die abgerechneten Massen durch einen Prüfvermerk bestätigt… weiterlesen
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Hat ein Auftragnehmer nach Bewehrungsplänen Stahl eingebaut, dann kann der Auftraggeber die eingebauten Stahlmengen nicht mehr bestreiten, wenn er betoniert hat und sich die Stahlmengen nicht mehr durch ein Aufmaß feststellen lassen. Das hat das… weiterlesen