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Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei der Abnahme ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und infolgedessen der Anspruch auf die Vertragsstrafe vollständig erloschen ist.… weiterlesen
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Grundsätzlich darf ein Wohnungseigentümer gegen Wohngeldforderungen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt auch bei Sonderumlagen. Das ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt.