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Der Empfänger von Baugeld im Sinne des BauFordSiG muss dessen zweckgerechte Verwendung darlegen und erforderlichenfalls beweisen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach dem BauFordSiG persönlich schadenersatzpflichtig, wenn die GmbH eine dem ausführenden Bauunternehmer zustehende Werklohnforderung… weiterlesen