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Der Empfänger von Baugeld im Sinne des BauFordSiG muss dessen zweckgerechte Verwendung darlegen und erforderlichenfalls beweisen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach dem BauFordSiG persönlich schadenersatzpflichtig, wenn die GmbH eine dem ausführenden Bauunternehmer zustehende Werklohnforderung… weiterlesen
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Das aus dem Jahre 1909 stammende Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) hat in den vergangenen Jahren eine enorme Beachtung erfahren. Eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen belegen die Aktualität dieses alten Gesetzes.