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Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es verfolgt den Zweck, Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen zu schützen, weil eine Vielzahl von Insolvenzen in der Baubranche auf Forderungsausfällen zurückzuführen sind. Die wichtigsten Neuerungen:
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Eine möglicherweise bahnbrechende Entscheidung zum Architektenrecht hatte jüngst das OLG Düsseldorf (Az.: 21 U 26/04) vorgelegt: Ein Bauherr hatte mit einem Architekten einen Planervertrag über ein Gesamthonorar von 98.000,00 € vereinbart. In seiner ersten Abschlagsrechnung… weiterlesen
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Einen interessanten Bürgschaftsfall hatte das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2 O 279/04) zu entscheiden: Auf ein Verlangen eines Auftragnehmers nach einer Bauhandwerkersicherung leistet der Auftraggeber zunächst nur eine Finanzierungsbestätigung. Das lehnt der Auftragnehmer ab, stellt die… weiterlesen