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Bei einem Bauträgervertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit Mehrfamilienhaus, das der Bauträger sanieren muss, kann eine Preisanpassung auf Grundlage errechneter Mehrflächen zulässig sein. Folgende Konstellation hatte das Dresdner Oberlandesgericht (11 U 1967/04) zu entscheiden: