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Wird eine Zwangsverwaltung uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigerin an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet. Läuft neben dem Zwangsverwaltungsverfahren ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und… weiterlesen
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Im Normalfall gilt, dass die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsverwaltung nur die Forderungen aus dem Hauptmietvertrag erfasst. Forderungen aus einem Untermietvertrag sind nicht durch die Zwangsverwaltung beschlagnahmt, stehen also dem Hauptmieter zu. Anders ist die… weiterlesen
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Die Wirkung der Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung reicht nicht so weit, dass ein Namensrecht oder ein Markenrecht oder ein Unternehmenskennzeichen umfasst ist. Das jedenfalls meint das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil vom 16.06.2012 (14 U… weiterlesen
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Die sogenannte Abrechnungsspitze muss der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentums als Ausgabe der Verwaltung bezahlen, wenn sie während der Beschlagnahme fällig wird. Das hat das OLG München (Az: 34 Wx 114/06) klargestellt.