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Die Beteiligung von einem Streithelfer im selbstständigen Beweisverfahren ist in Bauprozessen eine Alltagssituation. Streithelfer können sich am Beweisverfahren beteiligen und selbst Ergänzungsfragen an den Gerichtsgutachter stellen. Wer aber soll die Kosten zahlen, die durch Ergänzungsfragen… weiterlesen
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Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht zulässig. Eine solche Erledigungserklärung ist aber regelmäßig in eine wirksame Antragsrücknahme umzudeuten. Nach der Antragsrücknahme hat der Antragsteller die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu tragen. Mit seiner… weiterlesen
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Lehnt das Gericht in einem selbstständigen Beweisverfahren die Einholung eines neuen Gutachtens ab, so gibt es hiergegen kein Rechtsmittel. „Wer das Gutachten verliert, verliert den Prozess.“ So heißt es über Prozesse, bei denen die Richter… weiterlesen