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Mit der so bezeichneten „Silo-Entscheidung“ vom 23.07.2009 (Az. VII ZR 151/08) hat der Bundesgerichtshof richtungsweisend entschieden, dass nach neuem Schuldrecht Verträge über die Herstellung und Lieferung von beweglichen Bauteilen Werklieferungsverträge sind, auf die Kaufrecht anzuwenden… weiterlesen
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Die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und einem Kaufvertrag ist nicht immer unproblematisch, aber bedeutsam. Beide Vertragstypen sehen unterschiedliche rechtliche Regelungen vor (z.B. Werkvertrag: Abschlagszahlungen, Fälligkeit erst nach Abnahme; Kaufvertrag: sofortige Rügepflicht beim Handelskauf).
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Der Bürge, der sich nach § 648a BGB für einen Auftraggeber verbürgt hat, haftet nicht für Werklohnforderungen, die aus Nachtragsaufträgen resultieren. Mit seinem Urteil vom 15.12.2009 hatte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 107/08) eine seit… weiterlesen