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Die Mieterin hatte die fristlose Kündigung erhalten, weil sie wegen der Bauarbeiten zur Tiefgarage am Altmarkt die Miete gemindert hatte. Das durfte die Mieterin nicht.
Die Mieterin hatte die fristlose Kündigung erhalten, weil sie wegen der Bauarbeiten zur Tiefgarage am Altmarkt die Miete gemindert hatte. Das durfte die Mieterin nicht.