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Dem Eigentümer, der das Leitungsrecht eines Versorgers über sein Grundstück nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) hinnehmen muss, steht eine Entschädigung zu. Das ist nur recht und billig, denn gegen die Grunddienstbarkeit konnte sich der Eigentümer nicht… weiterlesen
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I. Was sind die rechtlichen Grundlagen? Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) ist am 25.12.1993 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz hat der Gesetzgeber für am 03.10.1990 vorhandene Leitungen und Anlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten an Grundstücken begründet,… weiterlesen
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Es ist mittlerweile geklärt, dass ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) nur demjenigen zusteht, der im Zeitpunkt der Begründung der Grunddienstbarkeit Eigentümer des betroffenen Grundstücks war. So haben es bereits die Oberlandesgerichte in… weiterlesen
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Der Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) unterliegt der Verjährung. Am 25.12.1993 ist das Grundbuchbereinigungsgesetz in Kraft getreten. 20 Jahre später droht die Verjährung von Ansprüchen auf Entschädigung.… weiterlesen
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Wie hoch ist die Entschädigung, die ein Eigentümer für ein Leitungsrecht beanspruchen kann? Wie wird die Entschädigung berechnet? – Das fragen sich viele Eigentümer, denen ein Ausgleich wegen der Inanspruchnahme ihres Grundstücks durch ein Leitungsrecht… weiterlesen
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Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) hat für Versorgungsunternehmen zur Sicherung der am 03.10.1990 im Gebiet der früheren DDR genutzten Leitungen eine sogenannte beschränkt persönliche Dienstbarkeit begründet. Diese Grunddienstbarkeit ist bei allen betroffenen Grundstücken am 25.12.1993 entstanden, und… weiterlesen