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Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es verfolgt den Zweck, Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen zu schützen, weil eine Vielzahl von Insolvenzen in der Baubranche auf Forderungsausfällen zurückzuführen sind. Die wichtigsten Neuerungen: