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Unterlässt es ein Architekt pflichtwidrig, rechtzeitig Rechte wegen Mängeln gegen den Bauunternehmer zu sichern und tritt deswegen eine Verjährung des Anspruchs des Bauherrn auf Mangelbeseitigung ein, macht sich der Architekt gegenüber dem Bauherrn haftpflichtig. Der… weiterlesen