-
I. Was sind die rechtlichen Grundlagen? Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) ist am 25.12.1993 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz hat der Gesetzgeber für am 03.10.1990 vorhandene Leitungen und Anlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten an Grundstücken begründet,… weiterlesen
-
Es ist mittlerweile geklärt, dass ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) nur demjenigen zusteht, der im Zeitpunkt der Begründung der Grunddienstbarkeit Eigentümer des betroffenen Grundstücks war. So haben es bereits die Oberlandesgerichte in… weiterlesen
-
Der Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) unterliegt der Verjährung. Am 25.12.1993 ist das Grundbuchbereinigungsgesetz in Kraft getreten. 20 Jahre später droht die Verjährung von Ansprüchen auf Entschädigung.… weiterlesen
-
Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) hat zugunsten der Versorger in den neuen Bundesländern für Leitungen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten begründet, ein Leitungsrecht kraft Gesetzes. Nach der Gesetzesregelung kommt es darauf an, dass eine Leitung im Beitrittsgebiet sowohl am… weiterlesen
-
Das Kommunalabgabengesetz eines jeden Landes sieht vor, dass bei einer zentralen Schmutzwasseranlage die Beitragspflicht für Abwasser erst dann entsteht, wenn das Grundstück angeschlossen werden kann. Erst dann ist für das Grundstück ein Vorteil entstanden. Allerdings… weiterlesen