-
Mit seiner Rechtsprechung, dass ein Auftraggeber die fehlende Prüffähigkeit einer Architektenhonorarschlussrechnung innerhalb von zwei Monaten rügen muss, wollte der Bundesgerichtshof den Architekten helfen. Dass sich diese Rechtsprechung für Architekten auch nachteilig auswirken kann zeigt eine… weiterlesen