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Das Vorkaufsrecht bei einem Grundstück kann nur für das gesamte Grundstück ausgeübt werden, nicht aber für Teilflächen an dem Grundstück. Das Brandenburgische Oberlandesgericht musste mit Beschluss vom 16.07.2019 – 5 U 53/19 – diese… weiterlesen
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Wenn in einer notariellen Urkunde über den Kauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses auf eine Mieterliste verwiesen wird und die in ihr enthaltenen Angaben – z. B. die Nettomieterträge – unzutreffend sind, kann dies eine Sachmängelhaftung des… weiterlesen
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Die Bestellung eine Grunddienstbarkeit erfolgt im Normalfall durch einen Vertrag. Die Eintragung im Grundbuch kraft Gesetzes ist eine Ausnahme. Mit dem am 25.12.1993 in Kraft getretenen Grundbuchbereinigungsgesetz hat der Gesetzgeber eine solche Ausnahme geschaffen.
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Risse an einem Gebäude, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten entstanden sind, können zu einem Ausgleichsanspruch nach dem Nachbarrecht führen. Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs sind aber die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu beachten.
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Haftung bei Nachbarschaftshilfe
KategorienNachbarschaftshilfe ist die uneigennützige und unentgeltliche Hilfe unter Nachbarn bei alltäglichen Arbeiten wie Gartenarbeit, Umzug oder der Überwachung der Wohnung während des Urlaubs. Bei solchen Gefälligkeiten geht die Rechtsprechung von einem Haftungsausschluss aus.
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Es besteht kein Anspruch darauf, als Zwangsverwalter bestellt zu werden. Auch ein generell geeigneter Bewerber hat keinen Anspruch auf eine regelmäßige oder anteilige Bestellung. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 15.02.2010 (Az. 1 BvR 285/10)… weiterlesen
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Das Grundbuchbereinigungsgesetz begründet mit seinem Inkrafttreten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine Entschädigung. Mit Urteil vom 28.11.2003 (Az. V ZR 129/03) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Regelung verfassungsgemäß… weiterlesen
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Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt werden, können einen Mangel der Kaufsache begründen. Sie müssen ungefragt offenbart werden.
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Kommt es durch Rüttelarbeiten zu Rissbildungen an einem Nachbarhaus, so ist der Bauunternehmer nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er bei den Bauarbeiten die Umsicht und Sorgfalt eines gewissenhaften Bauunternehmers an den Tag gelegt hat.
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Das OLG Dresden (Az.: 5 U 426/04) hat in einer mietrechtlichen Frage eine für alle Projektentwickler und Investoren wichtige Entscheidung getroffen. Dabei ging es im Kern um folgende Konstellation: Ein Investor schloss mit Mietern „vom… weiterlesen