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Die dreijährige Verjährung für Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Wohngeldvorschüsse fällig werden. Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung der in… weiterlesen
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Es kommt immer wieder vor, dass die Jahresabrechnung einer WEG falsch ist. Die in einer falschen Jahresabrechnung ausgewiesenen Zahlungspflichten muss der betroffene Eigentümer aber trotzdem zahlen, wenn er den Beschluss über die Jahresrechnung nicht angefochten… weiterlesen