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Eine Maklerprovision ist zu bezahlen, wenn ein Hauptvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Die Provision entfällt nicht, falls der Vermieter seine Vertragspflichten nicht erfüllen sollte und deshalb der Mietvertrag wieder rückgängig gemacht wird.
Eine Maklerprovision ist zu bezahlen, wenn ein Hauptvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Die Provision entfällt nicht, falls der Vermieter seine Vertragspflichten nicht erfüllen sollte und deshalb der Mietvertrag wieder rückgängig gemacht wird.