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Ein Auftraggeber (AG) nimmt eine Kautionsversicherung aus einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Mängeln an einem Bauvorhaben in Anspruch. Vertragsgemäß hatte der Auftragnehmer (AN) nach Abnahme eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Vertragssumme gestellt.