-
Der Anspruch auf Rückerstattung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung unterliegt der dreijährigen Verjährung. Es handelt sich um einen vertraglichen Rückforderungsanspruch. Der Bundesgerichtshof hatte am 14.01.2010 in zwei parallelen Entscheidungen zur Rückforderung von Vorschüssen zur Mängelbeseitigung Stellung… weiterlesen
-
Der Bauherr kann sich auf einfache Weise gegen einen Anspruch auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung verteidigen. Er kann die Aufrechnung mit einem Schadenersatz in gleicher Höhe erklären. Der Schadenersatzanspruch besteht in Höhe der Mängelbeseitigungskosten.
-
Den von einem Vermieter geleisteten Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln muss der Mieter zweckgebunden verwenden. Der Mieter muss über den geleisteten Vorschuss abrechnen und den nicht verbrauchten Vorschuss zurückerstatten. Dieser Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach… weiterlesen
-
Ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung ist zweckgebunden und vom Auftraggeber zur Mängelbeseitigung zu verwenden. Der Auftragnehmer hat einen Rückforderungsanspruch, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt hat.
-
Der Auftragnehmer kann den an einen Auftraggeber gezahlten Vorschuss zur Mängelbeseitigung zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängel nicht mehr beseitigt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Auftraggeber vom Auftragnehmer Vorschuss für die Beseitigung… weiterlesen