Will eine WEG dem Nachbar ihre Zustimmung zur Unterschreitung einer öffentlich-rechtlichen Abstandsfläche (Bauwich) erteilen, so bedarf es der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Kategorien Wohnungseigentumsrecht Autor: RA Zunft Veröffentlicht: 28. Dezember 2009 Beitragsautor Von RA Zunft Beitragsdatum 28. Dezember 2009 Keine Kommentare zu Will eine WEG dem Nachbar ihre Zustimmung zur Unterschreitung einer öffentlich-rechtlichen Abstandsfläche (Bauwich) erteilen, so bedarf es der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Begriffe „Abstandsfläche“, „Grenzabstand“oder „Bauwich“, werden synonym verwendet. Schlagwörter Mehrheitsbeschluss, WEG-Recht, Wohnungseigentumsrecht