-
Ist der Architekt zur Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt, gehört die Vorbereitung der Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel eine Vertragsstrafenvereinbarung zum Kernbereich seiner Leistungspflichten.
Ist der Architekt zur Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt, gehört die Vorbereitung der Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel eine Vertragsstrafenvereinbarung zum Kernbereich seiner Leistungspflichten.