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Jahrzehntelang galt im Baurecht der Satz: „Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis.“ Damit ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18) Schluss, zumindest bei Mengenmehrungen oder -minderungen.… weiterlesen