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Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind nicht nur in schriftlichen Regelwerken enthalten. Diesen Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 21.11.2013 – VII ZR 275/12 – wieder aktualisiert. In dem konkreten Fall forderte eine… weiterlesen
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Die Nichteinhaltung der stillschweigend vereinbarten allgemein anerkannten Regeln der Technik begründet einen Werkmangel unabhängig davon, ob sie sich im Einzelfall nachteilig auswirkt. Erneut äußert sich der BGH zum Stichwort funktionaler Mangel. In seiner Entscheidung vom… weiterlesen