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Bei der Jahresabrechnung gegenüber den Eigentümern einer Wohnungsanlage dürfen nur die tatsächlichen Ausgaben abgerechnet werden. Das ist allgemeiner Grundsatz.
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Die Anordnung einer Zwangsverwaltung scheidet gegen den werdenden Wohnungseigentümer aus. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.09.2009 (Az.: V ZB 19/09) klargestellt. Folgender Sachverhalt war gegeben: Zugunsten von Käufern einer Eigentumswohnung war eine Auflassungsvormerkung… weiterlesen
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Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 15.10.2009 (Az.: V ZB 43/09) die streitige Rechtslage geklärt, ob das laufende Hausgeld (auch Wohngeld genannt) bei einer Zwangsverwaltung als eine Ausgabe der Verwaltung im Sinne des Zwangsversteigerungsgesetzes… weiterlesen
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Die Begriffe „Abstandsfläche“, „Grenzabstand“oder „Bauwich“, werden synonym verwendet.
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Eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der WEG muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden, und zwar gegen die „übrigen Wohnungseigentümer“. So regelt es das Wohnungseigentumsgesetz (§ 46 Abs. 1 WEG).
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Bis zur Novelle des WEG im Jahr 2007 spielte die Parteibezeichnung in einem Anfechtungsprozess nach dem WEG praktisch keine Rolle. Das Gericht musste von Amts wegen die Voraussetzungen des Verfahrens feststellen. Das Gericht hatte das… weiterlesen
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Immer wieder aufs Neue stellt sich die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer oder nur die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Ganze zur Durchsetzung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zuständig ist.
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Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 02.06.2005, Az.: V ZB 32/05) hat im Wohnungseigentumsrecht eine überaus wichtige und lange erwartete Entscheidung getroffen: der BGH hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für (teil-)rechtsfähig erklärt, soweit sie bei der Verwaltung des… weiterlesen
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In einer Entscheidung zum Bauträgerrecht lag dem Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 347/03) folgende Konstellation vor: Ein Bauträger errichtete eine größere Wohnungseigentumsanlage. Während der Gewährleistungsfrist leiteten die Erwerber ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln ein.
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Am 01.07.2007 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Mit der Gesetzesnovelle sind einschneidende Neuerungen verbunden. Hausverwaltungen, Beiräte und Wohnungseigentümer, aber auch Richter und Rechtsanwälte stehen vor neuen Herausforderungen. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen: